AGB

AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Dienstleistungsvertrag / Ferienwohnung-/Hausvermietung:
Wir, die Familie Liebrand, bieten als in Norwegen registrierte Einzelunternehmer (Registrierung läuft) unter dem Namen „70° Northern Adventure“ unseren Gästen umfangreiche Möglichkeiten zur Erfüllung Ihrer Naturerlebnisse in Nord-Norwegen an.
Im Folgenden finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend als AGB bezeichnet), zur Vermietung der Ferienwohnung/-haus in Kristoffervalen, 9135 VANNVÅG, Norwegen, von der 70° Northern Adventure.
Die AGB gelten für den Abschluss eines Vertrages, der bei Überlassung der Ferienwohnung/ des Ferienhauses sowie bei allen hiermit verbundenen Leistungen mit dem Gast automatisch zustande kommt. Der Gast erkennt diese AGB an und akzeptiert, dass etwaige entgegenstehende Bedingungen keine Anwendung finden.

§ 1 Zustandekommen des Vertrages 
Auf die Anfrage des Gastes, die mündlich, schriftlich, telefonisch, über das Internet oder per E-Mail erfolgen kann, erhält der Gast ein unverbindliches Angebot inkl. Reservierung des angefragten Zeitraums. An dieses Angebot und insbesondere die Reservierung, halten wir uns 10 Tage gebunden. Mit der Bestätigung durch den Gast, bietet der Gast den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag zwischen dem Gast und uns kommt erst mit der Buchungsbestätigung durch zustande. Wir haben ein einseitiges Rücktrittsrecht bis zum Eingang der vollständigen Anzahlung. Der Leistungsvertrag wird ihm von uns per Post oder E-Mail zugeschickt.
Mit dem Abschluss des Vertrages wird innerhalb von 30 Tagen die Anzahlung in Höhe von 25% des Vertragswertes fällig. 

§ 2 Stornierung oder Änderungen 
Der Abschluss des Vertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Ein allgemeines, kostenfreies Kündigungs- oder Rücktrittsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen. 
Wir bemühen uns jedoch die Wohnung bzw. das Haus und die damit verbundenen Leistungen (siehe Pakete) anderweitig zu vermieten. Kann die Wohnung bzw. das Haus nicht anderweitig/gleichwertig vermietet werden, werden nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen folgende pauschale Beträge in Rechnung gestellt: 
Rücktritt bis zum 31. Tag v. Reiseantritt 25% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen 
Rücktritt bis zum 21. Tag v. Reiseantritt 50% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen 
Rücktritt bis zum 11. Tag v. Reiseantritt 80% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen 
Danach 90% des Reisepreises ohne Zusatzleistungen.

§ 3 Zahlungsbedingungen und Preise / Leistungen 
Die Preise sind freibleibend bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses und ersichtlich durch das Angebot auf dieser Internetseite bzw. das zugesandte Angebot. Alle vereinbarten Leistungen werden dem Gast schriftlich bestätigt. 
Die Zahlung des, nach Abzug der Anzahlung, verbleibenden Mietpreises erfolgt per Überweisung auf das im Vertrag angegeben Konto bis einschließlich 10 Wochen vor dem Vermietungszeitpunkt. Die von dem Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes/Vertrages nach Maßgabe aller darin enthaltenen Hinweise und Erläuterungen.

§ 4 An- und Abreise 
Die Anreise erfolgt nach vorheriger Absprache zwischen Gast und Vermieter. Im Falle einer Verspätung (z.B. durch Stau, Panne, Schlechtwetter o.ä.) haben die Gäste dies telefonisch mitzuteilen. Wurde ein Transferservice vom Flughafen Tromsø gebucht, fällt bei einer Verspätung von größer 3 Stunden eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 500 NOK an.
Abhängig von einer verspäteten Ankunftszeit am Flughafen Tromsø und/oder Fähre Hansnes-Vannoya kann eine Zwischenübernachtung erforderlich werden (siehe Fährfahrplan). Da die Anreise in Eigenregie erfolgt haften wir, bei Verspätung, nicht für entstehende Kosten (Haftung liegt ggf. bei der Fluggesellschaft). 
Die Abreise hat bis zu der mit uns vereinbarten Uhrzeit des Abreisetages zu erfolgen. Die Ferienwohnung/das Ferienhaus ist besenrein zu verlassen. 

§ 5 – Gewährleistung
Abhilfe
Werden die Leistungen der 70° Northern Adventure nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Gast Abhilfe verlangen. Die 70° Northern Adventure kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die 70° Northern Adventure kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung anbietet und erbringt. Der Gast kann die Ersatzleistung aus wichtigen, objektiv erkennbaren Grund ablehnen.
Minderung des Reisepreises
Leisten wir bei nicht vertragsmäßiger Erbringung der Leistung nicht innerhalb einer vom Gast bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, so kann der Gast eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises nach den Richtlinien des Reiserechts verlangen. Minderung tritt jedoch nicht ein, soweit es der Gast schuldhaft unterlässt, den Mangel unverzüglich anzuzeigen.

§ 6 – Beschränkung der Haftung
Die obige Beschränkung der Haftung der 70° Northern Adventure gilt auch für eventuelle Gewährleistungsansprüche.
Die 70° Northern Adventure haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermietet werden und die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden bzw. die der Gast direkt vor Ort vertraglich in Anspruch nimmt.
Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die 70° Northern Adventure ist ausgeschlossen oder beschränkt soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
Bei einer deliktischen Haftung der 70° Northern Adventure, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist die Haftung bei Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf bis zu 4500 Euro begrenzt.
Wir haften ausdrücklich nicht für eine wetterbedingte Leistungsverhinderung. 

§ 7 – Mitwirkungspflicht
Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden gering zu halten. Der Gast ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter/ Eigentümer des Ferienhauses zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel innerhalb einer vom Gast bestimmten, angemessenen Frist zu beseitigen. Dieser ist nämlich vertraglich gegenüber der 70° Northern Adventure verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist.
Unterlässt es der Gast schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.
Die Kündigung des Reisevertrages durch den Gast ist nur bei ganz erheblichen Leistungsstörungen zulässig. Vor der Kündigung hat der Gast der 70° Northern Adventure eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen, wenn nicht die Abhilfe unmöglich ist oder von der 70° Northern Adventure verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.
Das Mitbringen von Haustieren, gleich welcher Art, muss/kann bilateral mit dem Vermieter abgestimmt werden.

§ 8 – Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung hat der Gast innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der 70° Northern Adventure geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Ansprüche des Gastn verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Gast solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem die 70° Northern Adventure die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Gastn verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise.

§ 9 – Besondere Pflichten des Gastes

Unterkunft
Das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung darf nur von den in der Anmeldung aufgeführten Personen benutzt werden. Der Gast hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Ferienhaus gehört, verantwortlich.
Der Gast ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Leistungszeit entstehen, sofort zu melden und zu ersetzen. Dem Gast obliegt der Beweis, dass ein Schaden nicht während seiner Mietzeit entstanden ist, dass er oder die ihn begleitenden Personen kein Verschulden trifft.
Sollte der Gast vorzeitig abreisen, so verpflichtet er sich, dies uns rechtzeitig mitzuteilen. 
Die Vermieter übernimmt bei Verlust von Wertsachen (insbesondere Schmuck und Bargeld) keine Haftung. 

Boot
1. Der Vertrag beinhaltet Ausfahrten mit dem Boot z.B. zum Zwecke des Angelns oder Safaris inklusive Guiding. Für diese Nutzung wird vor Ort ein separater Vertrag geschlossen, der Rechte und Pflichten des Gastes und uns regeln. Wichtige Grundsätze sind:
• Der Guide ist Schiffsführer und damit verantwortlich für die Sicherheit der Gäste und somit weisungsbefugt
• Die Einhaltung norwegischem Rechtes (z.B. Alkohol an Bord, Fischregeln, Schwimmwesten, etc.) ist maßgeblich
• Die Gäste sind durch uns versichert um im Schadensfall die Kompensation zu gewährleisten 
2. Der Vertrag beinhaltet kein Guiding – in diesem Fall gilt ein separater Vertrag zur Regelung der Rechte und Pflichten
Ausstattung
Wir stellen unseren Gästen Equipment zur Unterstützung Ihrer Aktivitäten zur Verfügung (z.B. Angelausrüstung, Garmin Navigation, Kajak, etc.). Der Gast sorgt für den adäquaten Umgang mit der zur Verfügung gestellten Ausstattung und haftet für Beschädigung oder Verlust.

§ 10 Datenschutz 
Wir erheben und verarbeitet personenbezogenen Daten ausschließlich zur Abwicklung der Buchung der Gäste. Die Gäste haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Löschung ihrer Daten. Die von den Gästen bekannt gegebenen personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Begründung und Durchführung der Vertragssleistung verwendet. 

§ 11 Gerichtsstand 
Es gilt als Gerichtsstand das Amtsgericht Tromsø als vereinbart. Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis findet ausschließlich norwegisches Recht Anwendung.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages und/oder dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages und/oder dieser AGB zur Folge.

Zuletzt geändert: 03.10.2018

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